Vertrag1. Ein Vertrag mit bockstalmedia kommt zustande durch Angebot, Annahme und schriftliche Auftragsbestätigung.
2. Der Vertrag regelt Leistungsumfang und Herstellungskosten der Videoproduktion. Er beruht auf den Abmachungen eines kostenfreien Vorgespräches über Inhalt, Aufbau und Umfang der Videoproduktion. Er ist für beide Seiten bindend.
3. ist verantwortlich für die technische Herstellung und künstlerische Gestaltung des Films. Im Rahmen des vereinbarten Vertrages besteht Gestaltungsfreiheit.
4. bockstalmedia verpflichtet sich den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Bei widrigen Umständen (Unwetter, Krankheit, Unfall etc.), die die Produktion gefährden, bemüht sich bockstalmedia um angemessenen Ersatz, haftet aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Schadensersatz über den Materialwert hinaus ist ausgeschlossen, dies gilt insbesondere bei Materialien, die vom Auftraggeber überlassen wurden.
5. Wenn der Auftraggeber in der Produktionsphase gravierende Veränderungen an Inhalt, Aufbau und Umfang des Auftrags wünscht, dann werden zusätzliche Kosten extra in Rechnung gestellt.
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