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Vertrauen ist die Basis
Visuals Firmen

Haltung zeigen - für ein besseres Image

A good brand image promotes success. No one can determine his own brand image, but everyone can improve it. This brand image can only have a lasting effect if it is really based on human values. Nothing is more important in times of fake news - especially for companies. Whether corporate film, imagery, website or social media, we provide a better brand image - with emotional imagery and honest storytelling.

Ein gutes Image fördert den Erfolg. Zwar kann niemand sein Image selbst bestimmen, aber jeder kann es verbessern. Nachhaltig wirkt dieses Image nur dann, wenn es in menschlichen Werten gründet. Nichts ist in Zeiten von Fake News wichtiger - gerade für Unternehmen. Ob Film, Foto, Website oder Soziale Medien, wir sorgen für ein besseres Image - mit emotionalen Bildern und ehrlichen Geschichten.

Walter L. Brähler

Vertrag

1. Ein Vertrag mit bockstalmedia kommt zustande durch Angebot, Annahme und schriftliche Auftragsbestätigung.

2. Der Vertrag regelt Leistungsumfang und Herstellungskosten der Videoproduktion. Er beruht auf den Abmachungen eines kostenfreien Vorgespräches über Inhalt, Aufbau und Umfang der Videoproduktion. Er ist für beide Seiten bindend.

3. ist verantwortlich für die technische Herstellung und künstlerische Gestaltung des Films. Im Rahmen des vereinbarten Vertrages besteht Gestaltungsfreiheit.

4. bockstalmedia verpflichtet sich den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Bei widrigen Umständen (Unwetter, Krankheit, Unfall etc.), die die Produktion gefährden, bemüht sich bockstalmedia um angemessenen Ersatz, haftet aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatz über den Materialwert hinaus ist ausgeschlossen, dies gilt insbesondere bei Materialien, die vom Auftraggeber überlassen wurden.

5. Wenn der Auftraggeber in der Produktionsphase gravierende Veränderungen an Inhalt, Aufbau und Umfang des Auftrags wünscht, dann werden zusätzliche Kosten extra in Rechnung gestellt.

 

Rechte

1. Das Nutzungsrecht am Masterfile gehen zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung auf den Auftraggeber über.

2. Eine Verwendung des Videos (auch teilweise) außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks und eine Kopie des Masterfiles bedürfen der Erlaubnis - soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist.

3. Die Rechte an den Originalaufnahmen verbleiben bei bockstalmedia.

4. bockstalmedia darf Kopien des Videos für eigene Werbezwecke verwenden

Lieferung

1. Nach Abschluss des Filmschnitts begutachtet der Auftraggeber den Film und nimmt ihn ab. Dabei kann er einmalig Änderungen an Schnitt und Filmkommentar aus gestalterischen Gründen verlangen, soweit sie mit angemessenem Aufwand realisiert werden können. Danach ist er zur Abnahme verpflichtet.

2. Nach der Auslieferung des Films und einer Frist von 14 Tagen gelten alle weiteren Änderungswünsche als neuer Auftrag. Davon ausgenommen sind Mängelrügen, soweit sie unverzüglich geltend gemacht werden. In diesem Fall ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung und Ersatzlieferung.

3. Kann der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden, so hat bockstalmedia nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Verzögert sich die Fertigstellung und es entstehen zusätzliche Kosten durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann bockstalmedia eine angemessen höhere Vergütung verlangen.

Vertrauen

Walter L. Brähler

ist der Schlüssel zu erfolgreicher Kommunikation und Kooperation, privat wie geschäftlich.

Recht ist vor allem dann gefragt, wenn Vertrauen enttäuscht wird und Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

In diesem Sinne auf gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Walter L. Brähler

 

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Rechte Dritter

1. Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts und für ordnungsgemäße Drehbedingungen ist der Auftraggeber verantwortlich, insbesondere dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

2. Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass er für alle Materialien, Dokumente, Daten und Musiken, die er bockstalmedia für den Film zur Verfügung stellt, über die Urheber-, Lizenz- und Nutzungsrechte verfügt und dass keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Ausdrücklich stellt der Auftraggeber bockstalmedia von Ansprüchen Dritter frei.

 

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Zahlungsweise

Sofern nicht anders vereinbart gilt folgende Zahlungsweise: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Drehbeginn und 1/3 bei Auslieferung

Sonstiges

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Gültigkeit der anderen oder des Vertrages insgesamt.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 76327 Pfinztal.

 
 
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